Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / Kindertagesstätten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 36
Gebühren: nein
Bahnanbindung
Regionalbahn: Bahnanbindung Berlin-Stralsund
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00 Uhr Hinweis: Gerne auch nach Terminvereinbarung!
Bankverbindung
Amt Stargarder Land
Empfänger: Amt Stargarder Land
IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82
BIC: NOLADE21MST
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.
Die übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnsitz