amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung. 

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.

    Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Kröpelin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens ein Identitätsnachweis:
      • Personalausweis 
      • Vorläufiger Personalausweis 
      • Ersatz-Personalausweis 
      • anerkannter und gültiger Pass 
      • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
    • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
    • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
    • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis 
    • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person 
    • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland 
    • bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
    • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde). 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine amtliche Meldebestätigung können Sie im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung entweder persönlich oder online erhalten. 

    Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde. 

    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
    • Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab. 
    • Anschließend erhalten Sie von der Meldebehörde kostenlos Ihre amtliche Meldebestätigung. 

    Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

    • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
    • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
    • Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse. 
    • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
    • Abschließend erhalten Sie elektronisch Ihre amtliche Meldebestätigung. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldekarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de