amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung. 

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.

    Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18273 Güstrow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt / Fürstenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkdeck Baustraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 8  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Güstrow
      Linien:
      • Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
      • S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
    • Haltestelle: Haltestelle Markt
      Linie:
      • Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Barlachstadt Güstrow

    Empfänger: Barlachstadt Güstrow

    IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens ein Identitätsnachweis:
      • Personalausweis 
      • Vorläufiger Personalausweis 
      • Ersatz-Personalausweis 
      • anerkannter und gültiger Pass 
      • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
    • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
    • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
    • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis 
    • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person 
    • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland 
    • bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
    • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde). 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine amtliche Meldebestätigung können Sie im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung entweder persönlich oder online erhalten. 

    Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde. 

    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
    • Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab. 
    • Anschließend erhalten Sie von der Meldebehörde kostenlos Ihre amtliche Meldebestätigung. 

    Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

    • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
    • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
    • Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse. 
    • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
    • Abschließend erhalten Sie elektronisch Ihre amtliche Meldebestätigung. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de