Amtliche Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
- Barth
- Boizenburg/ Elbe
- Gemeindeverband Barth (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Crivitz (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Dömitz-Malliß (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Eldenburg Lübz (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Franzburg-Richtenberg (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Grabow (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Grevesmühlen-Land (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Güstrow-Land (Kreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Klützer Winkel (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Laage (Kreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Ludwigslust-Land (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Lützow-Lübstorf (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Miltzow (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Neubukow-Salzhaff (Kreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Neustadt-Glewe (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Neverin (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Parchimer Umland (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Penzliner Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Recknitz-Trebeltal (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Ribnitz-Damgarten (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Rostocker Heide (Kreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Schönberger Land (Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Schwaan (Kreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Stargarder Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Stavenhagen (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Stralendorf (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Woldegk (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Zarrentin (Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
- Graal-Müritz
- Grevesmühlen
- Klütz
- Lübtheen
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- Marlow
- Neubrandenburg
- Parchim
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- Schwerin
- Stavenhagen
- Stralsund
- Waren (Müritz)
- Wismar
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- anerkannter und gültiger Pass
- anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine amtliche Meldebestätigung können Sie im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung entweder persönlich oder online erhalten.
Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab.
- Anschließend erhalten Sie von der Meldebehörde kostenlos Ihre amtliche Meldebestätigung.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse.
- Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
- Abschließend erhalten Sie elektronisch Ihre amtliche Meldebestätigung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2023
Stichwörter
Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis