Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung melden

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

    Zuständigkeit

    Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

    Ansprechpartner

    Amt Krakow am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    18292 Krakow am See

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten in Krakow am See: Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038457 304-32

    Fax: 038457 304-10

    E-Mail: amtsleitung@krakow-am-see.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Krakow am See

    Empfänger: Amt Krakow am See

    IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB AG

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    18292 Krakow am See

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten in Krakow am See: Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038457 304-10

    Telefon Festnetz: 038457 304-32

    E-Mail: amtsleitung@krakow-am-see.de

    Kontaktperson

    • Frau Ingrid Schwanke (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 038457 304-21

    • Frau Gisela Fenske (Sachbearbeiter/in)
      Hausanschrift

      Zum alten Dorf 1

      18279 Lalendorf

      Telefon Festnetz: 038457 304-55

      E-Mail: emalalendorf@krakow-am-see.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Wohnsitzwechsel, Umzug, Ummeldebestätigung, Wohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitz ummelden, Anmeldebestätigung, Ummeldung, Ummeldebescheinigung, Meldeschein, Wohnsitz anmelden, Anmeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzummeldung, ummelden, Meldewesen, Wohnsitzanmeldung, Anmeldebescheinigung, Wohnsitzabmeldung, Einwohnerwesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de