Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 10,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 100,00 jährlich (EUR 70,00 für das erste, EUR 30,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Der Eigenanteil beträgt EUR 1,00 pro Tag.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

    In der Regel ist die Schülerbeförderung durch die Träger der Schülerbeförderung abgedeckt. Eine Übernahme der erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen als Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes wird nachrangig gewährt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt beziehungsweise im Jobcenter die zuständige Ansprechperson für die Leistungen aus dem Bildungspaket.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rostock: Bildungs- und Teilhabepaket

    1. für den Personenkreis SGB II

    ist Leistungsbehörde das Hanse-Jobcenter Rostock

    Erich-Schlesinger-Str. 35

    18059 Rostock

    E-Mail: Hanse-Jobcenter-Rostock@jobcenter-ge.de

    Tel: 0381 4611-0

    2. für den Personenkreis SGB XII, AsylbLG, WoGG/KiZ

    das Amt für Soziales und Teilhabe

    Abteilung Besondere soziale Hilfen

    SG Amt für Ausbildungsförderung und BuT

    Kopernikusstr. 1 a

    18057 Rostock

    (Kontaktdaten nach Anfangsbuchstaben des Namens siehe oben)

    Ansprechpartner

    Amt für Ausbildungsförderung und Bildung und Teilhabe (BuT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kopernikusstr. 1a

    18057 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Anlage Klassenfahrt
    Anlage Lernförderung
    Antrag BuT
    Anlage Lernförderung Hinweise Lehrkräfte

    Stichwörter

    Bildung, Teilhabe

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Hinweise für Rostock: Bildungs- und Teilhabepaket

    Bei Lernförderung die Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung und das letzte Schulzeugnis einreichen.

    Bei Klassenfahrten den Antrag mehrtägige Klassenfahrten und die Bestätigung einer mehrtägigen Klassenfahrt einreichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Die Altersgrenze gilt nur für Bildungs- und Teilhabe-Leistungen nach dem SGB II, für Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz gibt es keine Altersgrenze.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Hinweise für Rostock: Bildungs- und Teilhabepaket

    Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.

    Für das SGB II gilt das Verfahren nach dem Zehnten Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 des Zehnten Buches, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 23.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de