Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.

    Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder - gegen Zuschlag/Aufpreis - einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
    Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
    Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.

    Hinweise für Ludwigslust: Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis

    Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich zu sperren. Dies kann, wenn Sie mit Hauptwohnung oder Alleiniger Wohnung in Ludwigslust oder einem der Ortsteile gemeldet sind, im Einwohnermeldeamt der Stadt Ludwigslust erfolgen oder telefonisch über die gebührenfreie Sperrhotline 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig)

    Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

    Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt bei der Stadt Ludwigslust in der Regel 2 - 3 Wochen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Innerhalb Deutschlands:
    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)

    Außerhalb Deutschlands:
    An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

    Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.

    Hinweise für Ludwigslust: Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis

    Meldebehörde Ludwigslust
    Schloßstraße 41
    19288 Ludwigslust

    Frau Kristin Grunau
    Telefon: 03874 526-185
    Fax: 03874 526-109
    E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
    Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

    Frau Menia Sulimma
    Telefon: 03874 526-186
    Fax: 03874 526-109
    E-Mail: meldebehoerde@ludwigslust.de
    Raum: Bürger- und Touristenzentrum (Alte Post)

    Ansprechpartner

    Für Ludwigslust wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigslust: Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis

    Sie haben die Möglichkeit die Verlustanzeige online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorzunehmen.

    Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
    Für einen neuen oder einen vorläufigen Personalausweis sind die in der Personalausweisgebührenordnung vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de