Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.

    Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder – gegen Zuschlag/Aufpreis – einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
    Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
    Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Innerhalb Deutschlands:
    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)

    Außerhalb Deutschlands:
    An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

    Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.

    Ansprechpartner

    Ortsämter Mitte, Ost, West, Nordwest 1 und Nordwest 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuer Markt 1a

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr In allen fünf Rostocker Ortsämtern sind Vorsprachen nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich. Online-Terminbuchungen sind hier möglich  https://rathaus.rostock.de/OnlineTermine/select2?md=10 . Vor jeder Öffnungszeit werden zusätzliche Termine, sofern vorhanden, freigeschaltet. Für die verschiedenen Leistungen kann unabhängig von der Meldeadresse grundsätzlich jedes Ortsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock genutzt werden. Ab sofort auch telefonische Sprechzeiten der Ortsämter: Ausschließlich montags 13:00 - 15:30 Uhr und mittwochs 09:00 - 15:30 Uhr stehen die Mitarbeitenden unter der Direktwahl 0381 381-7777 für Auskünfte und Beratung, Nachfragen und Terminreservierungen zur Verfügung. Dafür entfällt die Erreichbarkeit unter den bisher angegebenen unterschiedlichen Durchwahlnummern. Außerhalb dieser Zeiten befinden sie sich in persönlichen Kundengesprächen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-7777

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldestelle, Pass- und Meldeangelegenheiten

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2019 (von: Writschan, Raik)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Wolter, Stephan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)

    Hinweise für Rostock: Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis

    Lichtbilder können gegen eine Gebühr im Ortsamt an einem Self-Service-Terminal aufgenommen werden. Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer.

    Lichtbilder für Kinder:

    Das Self-Service-Terminal kann ab einer Körpergröße von 120 cm genutzt werden.

    Lichtbilder können gegen eine Gebühr im Ortsamt an einem Self-Service-Terminal aufgenommen werden. Nicht geeignet für Rollstuhlfahrer.

    Lichtbilder für Kinder:

    Das Self-Service-Terminal kann ab einer Körpergröße von 120 cm genutzt werden.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
    Für einen neuen oder einen vorläufigen Personalausweis sind die in der Personalausweisgebührenordnung vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4; Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 09.01.2015

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    verloren, nicht gefunden, neu, Identitätsnachweis, Perso, Verlust, Personaldokument, Ausweis, ePA, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Personalausweis, Ausstellung, elektronischer Personalausweis, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, weg, ausstellen, Elektronisch, Neuer PA, Perso verloren, nPA, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)