Fernlehrgänge Anzeige

    Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

    Beschreibung

    Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertrieb dieser sogenannten Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
    Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln
    Tel.: +49 221 921207-0
    Fax: +49 221 921207-20
    Email: poststelle @ zfu.nrw.de

    Ansprechpartner

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 221 9212070

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Informationsmaterial für Teilnehmer

    Voraussetzungen

    Auch bei diesen Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung, Werbung und Information sowie eventuell der Vertretereinsatz den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 30.03.2016

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Fernunterricht, Fernuni, Fernlehrgang

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de