Fernlehrgänge Zulassung

    Zulassung von Fernlehrgängen

    Beschreibung

    Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.

    Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge im Hinblick auf Eignung zur Erreichung der Lehrgangsziele sowie hinsichtlich der Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften für die Vertragsgestaltung und die Teilnehmerinformationen.

    zuständige Stelle

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Zuständigkeit

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Ansprechpartner

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 221 9212070

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Handels-/ Vereinsregisterauszug
    • Lehrgangsplanung
    • Anmelde-/Vertragsvordrucke
    • Informationsmaterial für Teilnehmer
    • Prüfungsregelungen
    • Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
    • Lehrmaterialaufstellung
    • Arbeitsmaterialien
    • Konzept zum Qualitätsmanagement

    Formulare

    Voraussetzungen

    Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff (Unterrichtsmethoden) begutachtet. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen die Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

    Kosten

    • Zulassungsgebühr: 150 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
    • bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) am 30.11.2012

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Fernstudium, Fernunterricht, Fernlehrgang, Fernuni

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de