gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten

    Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU)

    Beschreibung

    Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen benötigen für eine Au-pair-Beschäftigung keine Erlaubnis. Ähnliches gilt für Staatsangehörige der Schweiz. Sie können bei der Ausländerbehörde eine (deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis zur Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechts erhalten.

    Au-pair-Beschäftigte aus Nicht-EU/EWR-Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung.

    zuständige Stelle

    Bitte setzen Sie sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?

    Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar
    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Au-pair-Beschäftigte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie sind zwischen 18 und unter 27 Jahre alt.
    • Sie besitzen Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
    • Sie haben eine Krankenversicherung.
    • Sie sind bei der Gastfamilie angemeldet.
    • Die Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache.

    Grundsätzlich muss wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Familie kann auch aus einem deutschsprachigen Land oder einem Landesteil stammen, in dem es Deutsch als Muttersprache gibt. Ausländische Familien kommen ausnahmsweise in Frage, wenn Deutsch ihre Umgangssprache ist. Als Familie zählen Ehepaare mit oder ohne Kind sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.

    • Sie haben einen Au-pair-Vertrag abgeschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Beschäftigung (Au-pair), Kinderbetreuung - Au-pair, Aupair

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de