Niederlassungserlaubnis beantragen
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten. Grundsätzlich kann jeder Ausländer, der seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie während dieser Zeit eine Aufenthaltserlaubnis besessen haben und die Ehe während dieser Zeit im Bundesgebiet bestand. Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen können grundsätzlich nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Aufenthaltszeiten auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden können.
Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
FG Ausländerbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3012(Herr Baumbach (FGL))
Kontaktperson
Frau Carina Schönberg (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3037
E-Mail: carina.schoenberg@kreis-lup.de
Frau Jennifer Schulz (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3038
E-Mail: jennifer.schulz@kreis-lup.de
Herrn Thomas Pietz (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3019
E-Mail: thomas.pietz@kreis-lup.de
Herr Adi Abdulkarim (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3039
E-Mail: Abdulkarim.Adi@kreis-lup.de
Frau Vivian Jerichow (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3034
E-Mail: vivian.jerichow@kreis-lup.de
Herr Florian Weiß (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03871 722-3031
E-Mail: florian.weiss@kreis-lup.de
Herr Marcel Zank (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3035
E-Mail: marcel.zank@kreis-lup.de
Herr Sevins Demir (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3036
E-Mail: sevins.demir@kreis-lup.de
Frau Kelly Rose Possehl (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3032
E-Mail: KellyRose.Possehl@kreis-lup.de
Herr Kay Klinger (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3029
E-Mail: kay.klinger@kreis-lup.de
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können jedoch auch andere Fristen gelten. - Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen. Nähere Hinweise finden Sie auf unseren Seiten für folgende Personengruppen:
- Hochqualifizierte
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- Selbständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
Verfahrensablauf
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Kosten
- 147 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
- 124 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
- 113 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen
Ermäßigungen und Befreiungen können in Ausnahmefällen möglich sein.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 23.03.2021
Stichwörter
Ausländerbehörde