Niederlassungserlaubnis beantragen
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten. Grundsätzlich kann jeder Ausländer, der seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie während dieser Zeit eine Aufenthaltserlaubnis besessen haben und die Ehe während dieser Zeit im Bundesgebiet bestand. Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen können grundsätzlich nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Aufenthaltszeiten auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden können.
Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?
Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.
Kontaktperson
Frau D. Lenk (Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
E-Mail: D.Lenk@nordwestmecklenburg.de
Herr T. Gierke (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten S, Grundsatzsachbearbeiter, stellvertretende Fachgebietsleitung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83234
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3234
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr M. Ahrens (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten C-J)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3239
Fax: +49 3841 3040-83239
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr L. Bastian (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3240
Fax: +49 3841 3040-83240
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr V. Fischer (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten B, N-O, R, T-U)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3247
Fax: +49 3841 3040-83247
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr M. Saß (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten K-M)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3235
Fax: +49 3841 3040-83235
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr D. Schubert (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten A)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-7036
Fax: +49 3841 3040-87036
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr B. Warthun (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten V-Z)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3246
Fax: +49 3841 3040-83246
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau E. Grewe (Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten E-K)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3241
Fax: +49 3841 3040-83241
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Lässig (Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten A-D)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3242
Fax: +49 3841 3040-83242
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau B. Starke (Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten P-Z (außer S+Y))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3233
Fax: +49 3841 3040-83233
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr N. Wieschendorf (Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten S, Y, IT- und Anwendungsbetreuer)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3231
Fax: +49 3841 3040-83231
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau N. Zipro (Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten L-O)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83237
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3237
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau O. Bock (Fachassistenz in der Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83243
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3243
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können jedoch auch andere Fristen gelten. - Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen. Nähere Hinweise finden Sie auf unseren Seiten für folgende Personengruppen:
- Hochqualifizierte
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- Selbständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
Verfahrensablauf
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Kosten
- 147 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
- 124 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
- 113 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen
Ermäßigungen und Befreiungen können in Ausnahmefällen möglich sein.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 23.03.2021
Stichwörter
Ausländerbehörde