elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Beschreibung

    Ab dem 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    • biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
    • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
    • persönliche Daten.

    Als eAT werden folgende Aufenthaltstitel erteilt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Blaue Karte EU
    • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Tipp: "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel" erhalten Sie in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister).

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?

    Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar
    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Passersatzpapiere
    • ein biometrisches Lichtbild
    • weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

    Erkundigen Sie sich bitte zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.

    Achtung: Der bereits bestehende Aufenthaltstitel in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren gilt auch nach Einführung des eAT fort, längstens jedoch bis 31. August 2021. Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.

    Rechtsgrundlage(n)

    EU-Verordnung zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13.06.2002)

    EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 (Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008)

    Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12. April 2011

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.

    Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de