Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Beschreibung
Ab dem 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
- biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
- persönliche Daten.
Als eAT werden folgende Aufenthaltstitel erteilt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Tipp: "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel" erhalten Sie in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister).
Ansprechpartner
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?
Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.
Kontaktperson
Frau D. Lenk (Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
E-Mail: D.Lenk@nordwestmecklenburg.de
Herr T. Gierke (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten S, Grundsatzsachbearbeiter, stellvertretende Fachgebietsleitung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83234
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3234
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr M. Ahrens (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten C-J)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3239
Fax: +49 3841 3040-83239
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr L. Bastian (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3240
Fax: +49 3841 3040-83240
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr V. Fischer (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten B, N-O, R, T-U)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3247
Fax: +49 3841 3040-83247
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr M. Saß (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten K-M)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3235
Fax: +49 3841 3040-83235
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr D. Schubert (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten A)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-7036
Fax: +49 3841 3040-87036
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr B. Warthun (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten V-Z)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3246
Fax: +49 3841 3040-83246
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau E. Grewe (Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten E-K)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3241
Fax: +49 3841 3040-83241
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Lässig (Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten A-D)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3242
Fax: +49 3841 3040-83242
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau B. Starke (Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten P-Z (außer S+Y))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3233
Fax: +49 3841 3040-83233
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr N. Wieschendorf (Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten S, Y, IT- und Anwendungsbetreuer)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3231
Fax: +49 3841 3040-83231
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau N. Zipro (Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten L-O)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83237
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3237
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Frau O. Bock (Fachassistenz in der Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83243
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3243
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Passersatzpapiere
- ein biometrisches Lichtbild
- weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Erkundigen Sie sich bitte zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
Achtung: Der bereits bestehende Aufenthaltstitel in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren gilt auch nach Einführung des eAT fort, längstens jedoch bis 31. August 2021. Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.
Rechtsgrundlage(n)
EU-Verordnung zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13.06.2002)
EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 (Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008)
Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12. April 2011
Verfahrensablauf
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016
Stichwörter
elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthalt