Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
zuständige Stelle
An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister).
Ansprechpartner
FG Ausländerbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3012(Herr Baumbach (FGL))
Kontaktperson
Frau Carina Schönberg (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3037
E-Mail: carina.schoenberg@kreis-lup.de
Frau Jennifer Schulz (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3038
E-Mail: jennifer.schulz@kreis-lup.de
Herrn Thomas Pietz (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3019
E-Mail: thomas.pietz@kreis-lup.de
Herr Adi Abdulkarim (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3039
E-Mail: Abdulkarim.Adi@kreis-lup.de
Frau Vivian Jerichow (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3034
E-Mail: vivian.jerichow@kreis-lup.de
Herr Florian Weiß (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03871 722-3031
E-Mail: florian.weiss@kreis-lup.de
Herr Marcel Zank (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3035
E-Mail: marcel.zank@kreis-lup.de
Herr Sevins Demir (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3036
E-Mail: sevins.demir@kreis-lup.de
Frau Kelly Rose Possehl (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3032
E-Mail: KellyRose.Possehl@kreis-lup.de
Herr Kay Klinger (Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3029
E-Mail: kay.klinger@kreis-lup.de
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Formulare
Antrag auf Ausstellung Reiseausweis / Ausweisersatz
Antrag auf Erteilung / Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Ausstellung Reiseausweis/Ausweisersatz
Antrag auf Erteilung / Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Kosten
- 109 Euro
Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016
Stichwörter
vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Durchsetzung der Ausreisepflicht, Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Abschiebung, Ausländerbehörde, Duldung, Sprachkurs für Ausländer, unbefristeter Aufenthaltstitel, Ausländerabteilung, Integrationskurse für Ausländer, Fiktionsbescheinigungen, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Ausländeramt, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Reiseausweise für Staatenlose, Einreisesperre, Ausreisepflicht, Familienzusammenführung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsbeendigung