Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    zuständige Stelle

    An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister).

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?

    Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: nein

    Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Lindengarten in Wismar

    Bus: Lindengarten in Wismar


    Wismar Bahnhof

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung Reiseausweis/Ausweisersatz
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.

    Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

    Kosten

    • 109 Euro

    Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

    Version

    Technisch erstellt am 25.04.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Reiseausweise für Flüchtlinge, unbefristeter Aufenthaltstitel, Ausreisepflicht, Reiseausweise für Ausländer, Fiktionsbescheinigungen, Einreisesperre, Familienzusammenführung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Fiktionsbescheinigung, Ausländerabteilung, Sprachkurs für Ausländer, Ausländerbehörde, Integrationskurse für Ausländer, Duldung, Reiseausweise für Staatenlose, Abschiebung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Ausländeramt, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltsbeendigung, Durchsetzung der Ausreisepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)