• Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen

Beschreibung

Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

zuständige Stelle

An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister).

Ansprechpartner

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Marienstr. 1

18439 Stralsund

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Formulare

Antrag auf Ausstellung Reiseausweis/Ausweisersatz
Antrag auf Erteilung / Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis

Stichwörter

Abschiebung, Aufentshaltstitel, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, Einbürgerung, Verpflichtungserklärung

Version

Technisch erstellt am 23.10.2014

Technisch geändert am 18.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.

Voraussetzungen

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
  • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Kosten

  • 109 Euro

Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

Version

Technisch erstellt am 25.04.2013

Technisch geändert am 21.04.2023

Stichwörter

Reiseausweise für Staatenlose, Ausreisepflicht, Fiktionsbescheinigungen, Integrationskurse für Ausländer, Duldung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Ausländerbehörde, Einreisesperre, Sprachkurs für Ausländer, Reiseausweise für Ausländer, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthaltsbeendigung, Fiktionsbescheinigung, Abschiebung, Reiseausweise für Flüchtlinge, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Ausländeramt, Durchsetzung der Ausreisepflicht, Ausländerabteilung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021