Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Zulassung wird wirksam, wenn das zugeteilte Kennzeichen abgestempelt und die Zulassungsbescheinigungen ausgefertigt wurden.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienste
- Anklam
- Binz
- Dargun
- Demmin
- Feldberger Seenlandschaft
- Gemeindeverband Altenpleen (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Am Peenestrom (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Am Stettiner Haff (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Anklam-Land (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Barth (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Bergen auf Rügen (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Darß/Fischland (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Demmin-Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Franzburg-Richtenberg (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Friedland (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Jarmen-Tutow (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Landhagen (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Löcknitz-Penkun (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Lubmin (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Malchin am Kummerower See (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Malchow (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Mecklenburgische Kleinseenplatte (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Miltzow (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Mönchgut-Granitz (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Neustrelitz-Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Neverin (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Niepars (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Nord-Rügen (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Peenetal/Loitz (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Penzliner Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Recknitz-Trebeltal (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Ribnitz-Damgarten (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Röbel-Müritz (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Seenlandschaft Waren (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Stargarder Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Stavenhagen (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Torgelow-Ferdinandshof (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Treptower Tollensewinkel (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Uecker-Randow-Tal (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Usedom-Nord (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Usedom-Süd (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband West-Rügen (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Woldegk (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Züssow (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Greifswald
- Grimmen
- Heringsdorf
- Kreis Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
- Kreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern)
- Marlow
- Neubrandenburg
- Neustrelitz
- Pasewalk
- Putbus
- Rostock
- Sassnitz
- Stralsund
- Strasburg (Uckermark)
- Süderholz
- Ueckermünde
- Waren (Müritz)
- Wismar
- Zingst
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte.
Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Ansprechpartner
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10,00 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 15.05.2024
Stichwörter
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