Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen. Die Einzelheiten sind der Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde zu entnehmen.

    Ausnahmen:
    Zweitwohnungen, die eine Eigennutzungsmöglichkeit ausschließen und als Kapitalanlage vorgehalten werden, unterliegen nicht der Zweitwohnungssteuer.
    Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine vorwiegend benutzte weitere Wohnung unterhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038331 61-0

    Fax: 038331 61-125

    E-Mail: gemeinde@suederholz.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Lastschriftverfahren, Dauerauftrag

    Bankverbindung

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038331 61-0

    Fax: 038331 61-125

    E-Mail: gemeinde@suederholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wohnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038331 61-0

    Fax: 038331 61-125

    E-Mail: gemeinde@suederholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) und die jeweilige Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt bzw. Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt bzw. der Gemeinde/dem Amt anzuzeigen. Der Inhaber der Zweitwohnung ist verpflichtet, der Stadt bzw. der Gemeinde/dem Amt alle erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Mietaufwandes zu machen. Näheres regelt die jeweilige Zweitwohnungssteuersatzung, die für die Anzeige auch eine bestimmte Frist (häufig beträgt diese eine Woche) bestimmt.

    Fristen

    siehe Verfahrensablauf

    Kosten

    Die Höhe der Zweitwohnungssteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Zweitwohnungssteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 09.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

    Ferienwohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English