Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
    Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

     
    Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei: 

    • Änderungen der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
    • Veränderungen am Fahrzeug 

    Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

    • neue Zulassungspapiere und 
    • bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus. 

    Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen. 
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten

    Ansprechpartner

    Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Heydemann-Ring 67

    18437 Stralsund

    Hausanschrift

    Störtebekerstraße 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Hausanschrift

    Scheunenweg 10

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12/13

    18507 Grimmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 115

    Telefon Festnetz: 03831 357-1000

    E-Mail: buergerservice@kreisverwaltung-vr.de

    Stichwörter

    KFZ-Zulassung, Kraftfahrzeugzulassung, Zulassung für Kraftfahrzeug, Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle, Zulassung, Zulassung, Auto anmelden, ummelden, abmelden, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; 
    • gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung 
    • gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters

    Bei Anhängern außerdem:

    • wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis

    Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

    • Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
    • Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
    • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll

    Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.

    Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 27.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 10.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 9.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.): Verwaltungsgebühr 12.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

    Kfz-Brief, Fahrzeug, Zulassung, Bescheinigung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Verkehr, KFZ Brief

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de