Wohnungssicherung beantragen
Obdachlos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben. Sie übernachten im öffentlichen Raum wie Parks, Gärten oder U-Bahnstationen.
Beschreibung
Obdachlos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben. Sie übernachten im öffentlichen Raum wie Parks, Gärten oder U-Bahnstationen.
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Als wohnungslos werden alle Menschen bezeichnet, die über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen. Sie leben beispielsweise in einer Notunterkunft, einer stationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe oder übernachten in einer kommunalen Einrichtung.
Um einen akut drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können beispielsweise je nach Einzelfall die Mietschulden übernommen werden.
Sofern die Wohnung bereits verloren wurde (akute Wohnungslosigkeit) kann beispielsweise zunächst ein Platz in einer Notunterkunft gewährt werden. Das Ziel ist jedoch die Hilfe zur Vermittlung einer Wohnung. Im Einzelfall können beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt.
Finanzielle Hilfen haben Wohnungslose und obdachlose Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, in der Regel nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Nicht erwerbsfähige Menschen haben einen Leistungsanspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Darüber hinaus sieht das SGB XII u. a. in den Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vor, was insbesondere durch Beratung bei Wohnungs- oder Obdachlosigkeit oder nach einer Haftentlassung durch eine gezielte Hilfestellung zur Überwindung der Schwierigkeiten und eine Eingliederung in das gesellschaftliche Leben ermöglicht werden soll. Ziel der Hilfe ist es auch, zu verhindern, dass sich die Situation für die Betroffenen verschlimmert.
zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / Hilfe zur Pflege / Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
Linien:- Bus: 22
- Bus: 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65992
Telefon Festnetz: +49 395 57087-4214
Kontaktperson
Annett Zimmermann
Gabriela Watzlaw
Ralf Dittmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087513 3
Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Ralf.Dittmann@lk-seenplatte.de
Claudia Goosmann
Astrid Gartz
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087346 7
E-Mail: Astrid.Gartz@lk-seenplatte.de
Charlen Dworek
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087236 8
E-Mail: Charlen.Dworek@lk-seenplatte.de
Ines Haase
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087553 8
E-Mail: Ines.Haase@lk-seenplatte.de
Melanie Heitmann
Tatjana Beller
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765992
Telefon Festnetz: +49 39557087346 9
E-Mail: Tatjana.Beller@lk-seenplatte.de
Stefanie Günther
Katja Neisch
Kerstin Huth
Margit Hager
Maik Salow
Michél Berg
Internet
erforderliche Unterlagen
Zum Beispiel:
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen wie z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Nachweis der Vermögensverhältnisse
- Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Wohnungslosigkeit zusätzlich: geeignete Unterlagen, die die akute Wohnungslosigkeit zeigen wie z.B. Gerichtsbeschluss, Nachweis über Unterkunftsverlust, ggf. Haftbescheinigung und Vollstreckungsblatt (bei wohnungslosen Haftentlassenen).
- wenn der Verlust der Wohnung droht zusätzlich: Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete wie z.B. Kontoauszug
- wenn eine Wohnung benötigt wird zusätzlich: Unterlagen, die die Notwendigkeit des Wohnungswechsels zeigen wie z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung
Die Entscheidung hinsichtlich der nachzuweisenden Unterlagen trifft der zuständige Träger der Sozialhilfe. Sie ergibt sich aus dem konkreten Einzelfall.
Formulare
Unterlagen sind bei den zuständigen Jobcentern (SGB II) bzw. den zuständigen Trägern der Sozialhilfe (SGB XII) erhältlich.
Voraussetzungen
Dazu zählen beispielsweise:
- drohender Verlust der Wohnung wegen Mietrückständen,
- Mahnung im Rahmen des Mietverhältnisses durch den Vermieter,
- Kündigung der Wohnung durch Vermieter,
- Räumungsklage wurde eingereicht bzw. ein Räumungstermin wurde bereits festgesetzt,
- bereits wohnungslos und nicht in der Lage, einen Wohnraum zu erlangen oder
- aus Haft entlassen und wohnungslos
- Obdachlosigkeit
- keine Möglichkeiten der Hilfe zur Selbsthilfe
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Vereinbaren eines Beratungstermins
- erforderliche Unterlagen sind mitzubringen
Fristen
Einzelfallabhängig; meist umgehende Beantragung der Hilfen durch den betroffenen Bürger notwendig, um Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. um die Wohnungslosigkeit zu beenden.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Leistungen nach dem SGB II setzen einen Antrag voraus. Leistungen nach dem SGB XII werden regelmäßig ab Kenntnis der Notlage durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 06.12.2018
Stichwörter
Wohnungsbrand, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Mietschulden, Notunterkunft, Räumungsurteil, Fachstelle, Räumungsklage, Gemeinschaftsunterkunft, Wohnungsnotstelle, Zwangsräumung, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Unterbringung, Sicherung des Mietverhältnisses, Wohnungsnotfall, Wohnungskündigung, Wohnungslosigkeit, Wohnraumsicherung, Flüchtlingsunterkunft, Asylbewerberunterkunft, Notunterbringung, Abwendung von Obdachlosigkeit, Wohnungsverlust, drohende Obdachlosigkeit, Zentrale Wohnungsfachstelle