Wohnungssicherung Beratung

    Wohnungssicherung beantragen

    Obdachlos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben. Sie übernachten im öffentlichen Raum wie Parks, Gärten oder U-Bahnstationen.

    Beschreibung

    Obdachlos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben. Sie übernachten im öffentlichen Raum wie Parks, Gärten oder U-Bahnstationen.

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Als wohnungslos werden alle Menschen bezeichnet, die über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen. Sie leben beispielsweise in einer Notunterkunft, einer stationären Einrichtung der Wohnungslosenhilfe oder übernachten in einer kommunalen Einrichtung.

    Um einen akut drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können beispielsweise je nach Einzelfall die Mietschulden übernommen werden.

    Sofern die Wohnung bereits verloren wurde (akute Wohnungslosigkeit) kann beispielsweise zunächst ein Platz in einer Notunterkunft gewährt werden. Das Ziel ist jedoch die Hilfe zur Vermittlung einer Wohnung. Im Einzelfall können beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt.

    Finanzielle Hilfen haben Wohnungslose und obdachlose Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, in der Regel nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

    Nicht erwerbsfähige Menschen haben einen Leistungsanspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

    Darüber hinaus sieht das SGB XII u. a. in den Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vor, was insbesondere durch Beratung bei Wohnungs- oder Obdachlosigkeit oder nach einer Haftentlassung durch eine gezielte Hilfestellung zur Überwindung der Schwierigkeiten und eine Eingliederung in das gesellschaftliche Leben ermöglicht werden soll. Ziel der Hilfe ist es auch, zu verhindern, dass sich die Situation für die Betroffenen verschlimmert.

    Hinweise für Schwerin: Wohnungssicherung beantragen

    Wohnungslosigkeit

    • Unterbringung in der Wohnungslosenunterkunft Schwerin nach den Maßgaben des
      Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V von
    • Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation über keinen Wohnraum
      oder eine andere Übernachtungsmöglichkeit verfügen.

    Mietschulden

    • Prüfung der Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft bzw. zur Behebung einer vergleichbaren Notlage
      und zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustes auf Antrag der Verursacherinnen und Verursacher
      nach den Regelungen der §§ 22 SGB II/36 SGB XII

    Zielgruppe

    • Personen, die aus unterschiedlichen Anlässen Mietschulden verursacht haben
      Hinweis: Bei Zugang einer Klage auf Räumung von Wohnraum im Fall der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Miete erfolgt Mitteilung durch das Gericht an den Fachdienst Soziales.

    Unterbringung von Asylbewerberinnen und-bewerbern
    Die der Landeshauptstadt Schwerin zugewiesenen Asylbewerberinnen und –bewerber (Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung) werden in dezentralen Übergangswohnungen untergebracht. Die Unterbringung erfolgt durch zentrale Verteilung; ein Anspruch auf eine bestimmte Unterbringung oder eine bestimmte Wohnung im Rahmen des verfügbaren Wohnraums besteht nicht.

    Wohnungslosigkeit

    • Unterbringung in der Wohnungslosenunterkunft Schwerin nach den Maßgaben des
      Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V von
    • Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation über keinen Wohnraum
      oder eine andere Übernachtungsmöglichkeit verfügen.

    Mietschulden

    • Prüfung der Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft bzw. zur Behebung einer vergleichbaren Notlage
      und zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustes auf Antrag der Verursacherinnen und Verursacher
      nach den Regelungen der §§ 22 SGB II/36 SGB XII

    Zielgruppe

    • Personen, die aus unterschiedlichen Anlässen Mietschulden verursacht haben
      Hinweis: Bei Zugang einer Klage auf Räumung von Wohnraum im Fall der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Miete erfolgt Mitteilung durch das Gericht an den Fachdienst Soziales.

    Unterbringung von Asylbewerberinnen und-bewerbern
    Die der Landeshauptstadt Schwerin zugewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerber (Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung) werden in dezentralen Übergangswohnungen untergebracht. Die Unterbringung erfolgt durch zentrale Verteilung; ein Anspruch auf eine bestimmte Unterbringung oder eine bestimmte Wohnung im Rahmen des verfügbaren Wohnraums besteht nicht.

    zuständige Stelle

    Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.

    Hinweise für Schwerin: Wohnungssicherung beantragen

    Kontakt zu den Sprechzeiten des Fachdienstes Soziales - außerhalb der Sprechzeiten:
    Wohnungslosenunterkunft Schwerin
    Telefon: +49 385 34335100

    Kontakt zu den Sprechzeiten des Fachdienstes Soziales - außerhalb der Sprechzeiten:
    Wohnungslosenunterkunft Schwerin
    Telefon: +49 385 34335100

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Allgemeine Dienste

    Beschreibung

    Die Erarbeitung von Sozialplanungen (zuletzt wurde die Pflegesozialplanung für die Landeshauptstadt Schwerin fortgeschrieben) und die Förderung von sozialen Einrichtungen sind weitere Aufgaben des Fachdienstes. Darüber hinaus arbeiten wir im „ Verbund Pflege“ mit den maßgeblichen Akteuren an der Umsetzung der Erkenntnisse aus der Pflegesozialplanung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123
    Gebühren: ja

    Haltestelle Hauptbahnhof

    Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)

    Straßenbahn: 1, 4


    Haltestelle Stadthaus

    Straßenbahn: 2


    Schwerin Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stichwörter

    Behindertenhilfe, Bildung, Flüchtlingsbetreuer, Gemeinschaftsunterkunft, Leistungen, Pflege, Sozialamt, Soziales, Sozialleistungen, stationäre Pflege, Teilhabe, Unterhaltsheranziehung, Widerspruchsbearbeitung, Wirtschaftliche Hilfen, Wohngeld

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2015 (von: Rüthers, Klaus)

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: Henschke, Christoph)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Zum Beispiel:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
    • Einkommensunterlagen wie z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
    • Nachweis der Vermögensverhältnisse
    • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
    • bei akuter Wohnungslosigkeit zusätzlich: geeignete Unterlagen, die die akute Wohnungslosigkeit zeigen wie z.B. Gerichtsbeschluss, Nachweis über Unterkunftsverlust, ggf. Haftbescheinigung und Vollstreckungsblatt (bei wohnungslosen Haftentlassenen).
    • wenn der Verlust der Wohnung droht zusätzlich: Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin
    • Mietvertrag
    • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete wie z.B. Kontoauszug
    • wenn eine Wohnung benötigt wird zusätzlich: Unterlagen, die die Notwendigkeit des Wohnungswechsels zeigen wie z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung

    Die Entscheidung hinsichtlich der nachzuweisenden Unterlagen trifft der zuständige Träger der Sozialhilfe. Sie ergibt sich aus dem konkreten Einzelfall.

    Formulare

    Unterlagen sind bei den zuständigen Jobcentern (SGB II) bzw. den zuständigen Trägern der Sozialhilfe (SGB XII) erhältlich.

    Voraussetzungen

    Dazu zählen beispielsweise:

    • drohender Verlust der Wohnung wegen Mietrückständen,
    • Mahnung im Rahmen des Mietverhältnisses durch den Vermieter,
    • Kündigung der Wohnung durch Vermieter,
    • Räumungsklage wurde eingereicht bzw. ein Räumungstermin wurde bereits festgesetzt,
    • bereits wohnungslos und nicht in der Lage, einen Wohnraum zu erlangen oder
    • aus Haft entlassen und wohnungslos
    • Obdachlosigkeit
    • keine Möglichkeiten der Hilfe zur Selbsthilfe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vereinbaren eines Beratungstermins
    • erforderliche Unterlagen sind mitzubringen

    Fristen

    Einzelfallabhängig; meist umgehende Beantragung der Hilfen durch den betroffenen Bürger notwendig, um Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. um die Wohnungslosigkeit zu beenden.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Leistungen nach dem SGB II setzen einen Antrag voraus. Leistungen nach dem SGB XII werden regelmäßig ab Kenntnis der Notlage durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.

    Bemerkungen

    Hinweise für Schwerin: Wohnungssicherung beantragen

    Die Integrationslotsen unterstützen die der Landeshauptstadt Schwerin zugewiesenen Flüchtlinge bei der Organisation notwendiger Angelegenheiten zur Integration in das Leben in Schwerin. Hierzu gehören u.a. neben der notwendigen Begleitung bei Behördengängen und Arzt-/Krankenhausbesuchen die Unterstützung bei der Vermittlung von Kindern in Kindertagesstätten, -horte und Schulen.

    Ansprechpartner:
    Frau Al-Khayat    
    Telefon: +49 385 545-2127
    Zimmer: 1.117 im Stadthaus, I. Obergeschoss (speziell: Hilfe bei der Unterbringung in Kindertagesstätten, -horten und Schulen)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 06.12.2018

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Räumungsklage, Wohnungsverlust, Notunterbringung, Gemeinschaftsunterkunft, drohende Obdachlosigkeit, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Räumungsurteil, Unterbringung, Wohnraumsicherung, Fachstelle, Flüchtlingsunterkunft, Asylbewerberunterkunft, Zwangsräumung, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungsnotfall, Abwendung von Obdachlosigkeit, Wohnungsnotstelle, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnungsbrand, Wohnungskündigung, Sicherung des Mietverhältnisses, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Notunterkunft, Mietschulden, Wohnungslosigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)