Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen.

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder Stadt, die als Abfallbehörde eine Entsorgung der Abfälle veranlassen wird.

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 44.20 - Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 76

    18507 Grimmen

    Parkplatz: null
    Gebühren: nein

    Hausanschrift

    Störtebekerstraße 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Parkplatz: null
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Abfallüberwachung, Bodenschutz, Immisionsschutz, Lärmbelästigung, Umwelt, Umweltamt, Umweltbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2014 (von: Kelling, Nico)

    Technisch geändert am 15.03.2024 (von: Kannenberg, Viktoria)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten : Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038231 37-128

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Barth

    Empfänger: Amt Barth

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0006 63

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2016 (von: Engelhardt, Maik)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Schich, Eric)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Bürgerinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten : Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023 (von: Schich, Eric)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Schich, Eric)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Soweit möglich sollten Bürger folgende Angaben machen zu:

    • dem konkreten Tatort, der näheren Umgebung (etwa Naturschutz-, Wasserschutz-, Wohngebiet) und der Art (etwa oberirdisches Ablagern, Vergraben, Verbrennen) der illegalen Abfallentsorgung
    • der Menge und der Art der entsorgten Abfälle (etwa Bau- und Abbruchabfälle, Asbest, Elektroaltgeräte, Kfz, Anhänger, Hausmüll, Sperrmüll bzw. flüssige, brennbare, explosive, ätzende Abfälle)
    • dem Täter und der Herkunft der Abfälle (Abfälle aus Haushaltungen, industriellem oder gewerblichem Bereich)
    • dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Abfälle befinden
    • potentiellen oder bereits eingetretenen Umweltbeeinträchtigungen (Eindringen von Schadstoffen in Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft)
    • der Wahrnehmung von Gerüchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Die zuständige Abfallbehörde prüft den Sachverhalt und ermittelt, wer abfallrechtlich verantwortlich ist und ob im Weiteren Gefahren für Mensch und Umwelt drohen. Bei Bedarf werden auch andere Fachbehörden in das Verfahren einbezogen.

    Kann der Verursacher der illegalen Entsorgung identifiziert werden, wird diesem grundsätzlich die Entfernung der Abfälle und deren anschließende Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bzw. deren ordnungsgemäße Entsorgung aufgegeben. Behördliche Überlassungs- und Entsorgungsanordnungen können auch gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks erlassen werden, auf dem sich die Abfälle befinden. Dieser ist im Regelfall aktueller Abfallbesitzer.

    Soweit erforderlich können im Einzelfall auch andere Fachbehörden Maßnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Gefahren oder Störungen für die Umwelt treffen.

    Ordnungswidrigkeiten werden von den zuständigen Abfallbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgt.

    Bearbeitungsdauer

    Zur Bearbeitungsdauer sind keine pauschalen Angaben möglich. Die Dauer hängt von der jeweiligen Fallgestaltung ab. Bei Gefahr im Verzug ist jedoch ein unverzügliches Tätigwerden erforderlich.

    Kosten

    keine

    Behördliche Beräumungs- und Entsorgungsanordnungen gegenüber dem Pflichtigen sind nach der Abfallkostenverordnung M-V gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Bürger sollten die Entsorgung von "wildem Müll" unverzüglich der unteren Abfallbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der sich der vorgefundene Abfall befindet, melden.

    Weitere Informationen

    Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von „wildem Müll“ auf dem eigenen Grundstück kümmern, der ungewollt darauf abgelagert worden ist. Sie werden auch ohne entsprechenden Willen regelmäßig Abfallbesitzer.

    Dies gilt aber nicht für Privateigentümer von Grundstücken, für die Zugangs- und Betretungsrechte der Allgemeinheit bestehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bauschutt, Autowrack, Waschmaschine, Müllabfuhr, Sperrmüll, Fahrrad-Rahmen, Fahrrad ohne Räder, Müllkippe, kaputtes Fahrrad, herrenlose Räder, Unrat, herrenlose Fahrräder, unerlaubte Entsorgung, Elektromüll, alte Fahrräder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)