Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
- Baustelleneinrichtungen
- Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
- Aufstellen von Baugerüsten und Containern
- Veranstaltungen und Straßenfeste.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Aktuelles
Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Ordnungsrechtliche Bestattungen Fundtiere Schornsteinfegerwesen Wildschäden Jagdwesen Gewerbeangelegenheiten Erteilung, Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen und Gestattungen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Ruhender Verkehr Sondernutzungen Beschilderung und Einziehung von Straßen und Wegen Verkehrsrechtliche Anordnungen Marktwesen Illegale Müllentsorgung Brandschutz (Freiwillige Feuerwehren, Löschwasserversorgung, Feuerwehrsatzungen etc.) Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Formulare
Anzeige einer (Groß-)Veranstaltung
Weitere Informationen
Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag:
- formlos oder per Formblatt
- Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
- Baustelleneinrichtungsplan
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
- Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
- Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
- Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
- Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
Fristen
- Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung: Es gibt keine Frist.
- Fristtyp: Geltungsdauer
Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
- Fristtyp: Widerspruchsfrist
Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.
Kosten
- Kostentyp: variabel
- Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
- Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Je nach Art und Umfang der Sondernutzung sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
- Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
- Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
- Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2024
Stichwörter
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Werbestand, Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Warenstand