Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
Sondernutzungen sind beispielsweise:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
- Veranstaltungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 - 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03863 5454-345(Terminvergabe Bürgerservice)
Telefon Festnetz: 03863 5454-0(Zentrale)
Fax: 03863 5454-103
E-Mail: info@amt-crivitz.de
Kontaktperson
Herr Maik Wolpert (Sachgebietsleiter)
Herr Jörg Konrad (Ordnungswidrigkeiten)
Internet
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Formulare
Anzeige einer (Groß-)Veranstaltung
Weitere Informationen
Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V am 23.08.2022
Stichwörter
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Werbestand, Verkaufsstand, Warenstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand