Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
Sondernutzungen sind beispielsweise:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
- Veranstaltungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Straßenwesen & Bäume
Adresse
Postanschrift
Dorfstraße 6
17495 Züssow
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ausreichend vorhanden!
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Parkplatz: Ausreichend vorhanden!
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Öffnungszeiten
Montag kein Sprechtag Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW Liebe Bürgerinnen und Bürger, um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundlicheTerminvergabe eingeführt. Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gebhardt (Sachbearbeiter/in)
Herr Schmidt (Sachbearbeiter/in)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V am 23.08.2022
Stichwörter
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Werbestand, Verkaufsstand, Warenstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand