Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
- Baustelleneinrichtungen
- Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
- Aufstellen von Baugerüsten und Containern
- Veranstaltungen und Straßenfeste.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - Handwerker Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - sozialer Dienst Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr) Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 22 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Querung der Brücke in Wieck mit dem KFZ Ärztliche Bescheinigung über den Zustand der Stomaversorgung Nutzungsgenehmigung für KFZ Antrag auf Sondernutzung von öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Grünflächen und dem Hafenbereich Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Parkausweise
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Domstraße 12
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark
Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: tiefbau@greifswald.de
Formulare
Antrag auf Sondernutzung von öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Grünflächen und dem Hafenbereich
Stichwörter
Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag:
- formlos oder per Formblatt
- Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
- Baustelleneinrichtungsplan
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
- Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
- Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
- Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
- Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
Fristen
- Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung: Es gibt keine Frist.
- Fristtyp: Geltungsdauer
Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
- Fristtyp: Widerspruchsfrist
Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.
Kosten
- Kostentyp: variabel
- Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
- Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Je nach Art und Umfang der Sondernutzung sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
- Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
- Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
- Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2024
Stichwörter
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Werbestand, Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Warenstand