Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.

    Sondernutzungen sind beispielsweise:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Tische/Stühle
    • Fahrradständer
    • Plakatierung
    • Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
    • Veranstaltungen

    Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

    • Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.

    Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:

    • bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
    • bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.

    Ansprechpartner

    Amt Penzliner Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Warener Chaussee 55a

    17217 Penzlin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fernverkehr
      Linie:
      • Bus: Buslinie 12

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03962 2551-52

    Telefon Festnetz: 03962 2551-0

    E-Mail: stadtverwaltung@penzlin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Girocard

    Bankverbindung

    Amt Penzliner Land

    Empfänger: Amt Penzliner Land

    IBAN: DE90 1505 0100 0300 0214 02

    BIC: NOLADE21WRN

    Bankinstitut: Müritzsparkasse Waren

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Tiefbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Bürgerhaus
      Linien:
      • Bus: 3
      • Bus: 2
      • Bus: 11/12 (dat Bus)
      • Bus: Citylinie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-2460

    Fax: +49 395 57087-65965

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gemäß § 22 StrWG-MV zur Verlegung von Leitungen und Anschlüssen an Kreisstraßen
    Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gemäß § 26 StrWG-MV zur Herstellung einer Zufahrt an Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsflächen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen - Erlaubnis LK MSE

    Formloser Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Lageplan

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.

    Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.

    Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen - Erlaubnis LK MSE

    Anträge für Leitungsverlegungen, Zufahrten (außerorts) oder sonstige Nutzungen sind schriftlich oder digital beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/ Sachgebiet Tiefbau einzureichen.

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen - Erlaubnis LK MSE

    Die Gebührenhöhe richtet sich beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach der Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

    Satzung über die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

    https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1532_1.PDF?1503537085

    Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

    https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1533_1.PDF?1503537086

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V am 23.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Warenstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English