Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
- Baustelleneinrichtungen
- Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
- Aufstellen von Baugerüsten und Containern
- Veranstaltungen und Straßenfeste.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2460
Fax: +49 395 57087-65965
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gemäß § 22 StrWG-MV zur Verlegung von Leitungen und Anschlüssen an Kreisstraßen
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gemäß § 26 StrWG-MV zur Herstellung einer Zufahrt an Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag:
- formlos oder per Formblatt
- Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
- Baustelleneinrichtungsplan
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen - Erlaubnis LK MSE
Formloser Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Lageplan
Formloser Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Lageplan
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
- Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
- Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
- Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
- Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen - Erlaubnis LK MSE
Anträge für Leitungsverlegungen, Zufahrten (außerorts) oder sonstige Nutzungen sind schriftlich oder digital beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/ Sachgebiet Tiefbau einzureichen.
Anträge für Leitungsverlegungen, Zufahrten (außerorts) oder sonstige Nutzungen sind schriftlich oder digital beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/ Sachgebiet Tiefbau einzureichen.
Fristen
- Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung: Es gibt keine Frist.
- Fristtyp: Geltungsdauer
Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
- Fristtyp: Widerspruchsfrist
Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.
Kosten
- Kostentyp: variabel
- Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
- Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen - Erlaubnis LK MSE
Die Gebührenhöhe richtet sich beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach der Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Satzung über die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1532_1.PDF?1503537085
Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1533_1.PDF?1503537086
Die Gebührenhöhe richtet sich beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach der Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Satzung über die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1532_1.PDF?1503537085
Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1533_1.PDF?1503537086
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Je nach Art und Umfang der Sondernutzung sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
- Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
- Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
- Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2024
Stichwörter
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Werbestand, Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Warenstand