Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
    • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

    • einfachen Mietspiegeln
    • und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

    Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

    Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

     Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

    • wo eine Wohnung liegt und
    • wie groß,
    • alt,
    • energetisch saniert
    • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

    Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

    • Doppelglasfenster,
    • Strukturheizkörper oder
    • Parkettboden.

    Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

    Ansprechpartner

    60.3 Geoinformation und Vermessung

    Aktuelles

    Online-Portal für Geodaten, digitale Stadtgrundkarte und thematische Karten Formulare und weitere Hinweise Antrag zur Erstellung eines Auszuges aus der digitalen Stadtkarte Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Antrag zur Vergabe einer Hausnummer Satzung über die Vergabe von Straßennamen und Hausnummern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Mietspiegel 2016  der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Mietspiegel 20 20 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Mietspiegel 2024 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Informationen zum Mietspiegel der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Amtliche Stadtgrundkarte

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Informationen zum Mietspiegel der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Dieser Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, der nach § 558c Abs. 1 BGB von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter unter Mitwirkung der Universitätsund Hansestadt Greifswald gemeinsam erstellt worden ist.


    Hinweis 60.3 Vermessung:
    Mietspiegel 2016

    Dieser Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, der nach § 558c Abs. 1 BGB von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter unter Mitwirkung der Universitäts-und Hansestadt Greifswald gemeinsam erstellt worden ist. Der vorliegende Mietspiegel wurde am 26.01.2016 beschlossen und tritt am 01.03.2016 in Kraft. Er wird auf der Internetseite www.greifswald.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Er ist für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gültig, mit Ausnahme der Ortsteile Friedrichshagen, Riemserort, Insel Riems und Insel Koos.


    Hinweis 60.3 Vermessung:

    Stichwörter

    Digitale Daten, Digitale Stadtgrundkarte, Festpunkte, Geobasisdaten, Geoinformation, Geoportal, Hausnummer, Hausnummernantrag, Hausnummernvergabe, Höhendaten, Höhenfestpunkte, Lagefestpunkte, Mietspiegel, Vermessung

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 08.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2013

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Stichwörter

    Mieterhöhung, Durchschnittsmiete, Wohnung, Miete, Wohnungsgröße, Wohnungsmiete, ortsübliche Vergleichsmiete, Wohnraum, Wohnungssuche, Mietspiegel, Kappungsgrenze, Neuvertragsmiete, Marktmiete, Mietpreisbremse, Mietenspiegel, Ausstattungsmerkmale der Wohnung, Mietpreis, Nettokaltmiete, Vergleichsmiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021