Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
    • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

    • einfachen Mietspiegeln
    • und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

    Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

    Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

     Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

    • wo eine Wohnung liegt und
    • wie groß,
    • alt,
    • energetisch saniert
    • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

    Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

    • Doppelglasfenster,
    • Strukturheizkörper oder
    • Parkettboden.

    Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

    Ansprechpartner

    Amt Mecklenburgische Schweiz

    Adresse

    Hausanschrift

    von-Pentz-Allee 7

    17166 Teterow

    Hausanschrift

    Neue Straße 1

    17168 Jördenstorf

    -Verwaltungsstelle Jördenstorf-

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03996 12800

    Telefon Festnetz: 039977 3510(-Verwaltungsstelle Jördenstorf-)

    Fax: 03996 128025

    Fax: 039977 35155(-Verwaltungsstelle Jördenstorf- )

    E-Mail: info@amt-ms.de

    Bankverbindung

    Amt Mecklenburgische Schweiz

    Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz

    IBAN: DE79 1305 0000 0770 0011 30

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Amt Mecklenburgische Schweiz

    Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz

    IBAN: DE15 1506 1698 0000 2288 50

    BIC: GENODEF1MAL

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Malchin

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Hein, Martina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Mietenspiegel, Miete, Mieterhöhung, Durchschnittsmiete, Wohnungsmiete, Nettokaltmiete, Mietspiegel, Ausstattungsmerkmale der Wohnung, Neuvertragsmiete, Wohnraum, Marktmiete, Wohnungssuche, ortsübliche Vergleichsmiete, Mietpreisbremse, Mietpreis, Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, Wohnung, Wohnungsgröße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)