Gehwegschaden melden
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Zuständigkeit
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Ansprechpartner
Amt Am Peenestrom
Aktuelles
Das Amt Am Peenestrom mit den Städten Wolgast und Lassan sowie den Gemeinden Zemitz und Buggenhagen auf der Festlandseite und den Gemeinden Sauzin, Krummin und Lütow auf der Insel Usedom. Geschäftsführend tätig und Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wolgast.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Wilhelmstraße
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE60 1203 0000 0000 3207 05
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Neubrandenburg
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE93 1505 0500 0371 0030 32
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE67 1506 1638 0007 5221 50
BIC: GENODEF1ANK
Bankinstitut: Volksbank Vorpommern eG
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE19 1307 0000 0280 0423 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank Wolgast
erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 29.10.2013
Stichwörter
Straßenschäden, Gehwegschaden, Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen, Gemeindestraße, Schlaglöcher, Schlagloch, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden, Ortschaftsstraße, Radwegschaden