Gehwegschaden melden
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Zuständigkeit
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19(Papierfax)
Telefon Festnetz: 038825 393-0
E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de
Kontaktperson
Bauamt
Internet
Bankverbindung
Amt Klützer Winkel
Empfänger: Amt Klützer Winkel
IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 29.10.2013
Stichwörter
Schlagloch, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden, Schlaglöcher, Gemeindestraße, Straßenschäden, Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen, Radwegschaden, Ortschaftsstraße, Gehwegschaden