Gehwegschaden melden
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Zuständigkeit
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Ansprechpartner
Bauamt
Beschreibung
Aufgaben
- Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten (Leitung
- Rechtsstreitigkeiten
- Fördermittel, WBV-Maßnahmen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Fax: 038234 50355
Telefon Festnetz: 038234 50352(038234 50352 für Bauüberwachung Tiefbau, Straßenbaubeiträge 038234 50354 für Raumordnung, Bauleitplanung, Hochbau, Gebäudemanagement)
E-Mail: info@darss-fischland.de
Kontaktperson
Frau Heike Roepke (Leiter/-in)
Frau Elke Rensberg (Leiter/-in)
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 29.10.2013
Stichwörter
Schlagloch, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden, Schlaglöcher, Gemeindestraße, Straßenschäden, Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen, Radwegschaden, Ortschaftsstraße, Gehwegschaden