Gehwegschaden melden
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Zuständigkeit
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Ansprechpartner
03.02 - Baubetriebshof
Aktuelles
Der Stadtbauhof Grimmen kümmert sich auch um folgende nicht-OZG-Leistungen: - Errichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen - Pflege der städtischen Grünflächen - u.v.m.
Beschreibung
Der Stadtbauhof Grimmen kümmert sich auch um folgende nicht-OZG-Leistungen:
- Errichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen
- Pflege der städtischen Grünflächen
- u.v.m.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.
Stichwörter
Stadtbauhof
03.04 - Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.
Stichwörter
Friedhofsverwaltung, Hochbau, Liegenschafts- und Gebäudemanagement, Tiefbau
erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 29.10.2013
Stichwörter
Straßenschäden, Gehwegschaden, Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen, Gemeindestraße, Schlaglöcher, Schlagloch, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden, Ortschaftsstraße, Radwegschaden