Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
32.2.2 Führerscheinstelle
Aktuelles
  Formulare und weitere Hinweise Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland Beglaubigung von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen Allgemeine Informationen zur Umstellung von Fahrerlaubnissen (Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein) Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3153
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4114
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax: +49 3834 8536-1126
E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de
erforderliche Unterlagen
Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
1. Für alle Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
- Sehtestbescheinigung.
3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Fristen
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 - 6 Wochen
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.   am 01.11.2013