Führerschein Wiederaushändigung

    Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

    zuständige Stelle

    Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    32.2.2 Führerscheinstelle

    Aktuelles

      Formulare und weitere Hinweise Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland Beglaubigung von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen Allgemeine Informationen zur Umstellung von Fahrerlaubnissen (Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein) Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4114

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)

    Fax: +49 3834 8536-1126

    E-Mail: verkehrsabteilung@greifswald.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.05.2015

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:

    1. Für alle Klassen:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).

    2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
    • Sehtestbescheinigung.

    3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.

    4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.

    In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Voraussetzungen

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Fristen

    Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4 - 6 Wochen

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.   am 01.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2013

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021