Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um das Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht.
Das Fahrerlaubnisrecht umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Rechtsbereichen, bei denen es sich hauptsächlich um die Befähigung und die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr handelt.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
erforderliche Unterlagen
Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
1. Für alle Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
- Sehtestbescheinigung.
3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Fristen
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 - 6 Wochen
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 01.11.2013