Führerschein Wiederaushändigung

    Führerschein - Wiederaushändigung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

    zuständige Stelle

    Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle / Führerscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheuerstraße 2

    23966 Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Hinweis Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden! Termine können online [ # ] , telefonisch (03841 251-3294) oder per Mail [ # ] beantragt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 251-3294(Führerschein)

    Telefon Festnetz: 03841 251-3293(Zulassung)

    Fax: 03841251 777-3294

    Telefon Festnetz: 03841 251-3298(Zulassung)

    Telefon Festnetz: 03841 251-3299(Führerschein)

    E-Mail: zulassung@wismar.de

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:

    1. Für alle Klassen:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).

    2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
    • Sehtestbescheinigung.

    3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.

    4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.

    In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Voraussetzungen

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Fristen

    Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4 - 6 Wochen

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 01.11.2013

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English