Führerschein Wiederaushändigung

    Führerschein - Wiederaushändigung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

    zuständige Stelle

    Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12/13

    18507 Grimmen

    Hausanschrift

    Carl-Heydemann-Ring 67

    18437 Stralsund

    Hausanschrift

    Störtebekerstraße 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Hausanschrift

    Scheunenweg 10

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Kontakt

    Fax: +49 3831 357-444001

    Telefon Festnetz: 03831 115

    E-Mail: buergerservice@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinwesen, Fahrerlaubnisbehörde

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:

    1. Für alle Klassen:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).

    2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
    • Sehtestbescheinigung.

    3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.

    4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.

    In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Voraussetzungen

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Fristen

    Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4 - 6 Wochen

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. am 01.11.2013

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English