Fahrerlaubnis: Internationale Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober-)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte. Örtlich zuständig ist die Behörde des Ortes, in dem die Betroffene/der Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat, mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsortes.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein international beantragen_LK LuP
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 03871 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Formulare
Ausstellung eines Internationalen Führerscheines
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 03871 115
Stichwörter
Führerschein
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
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Lichtbildausweis bzw. Meldebescheinigung:
- erforderlich ist der gültige Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, bevor Sie in die Fahrerlaubnisbehörde gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können die Behördenmitarbeiter Ihr Anliegen nicht erledigen. Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen erfolgt in der Regel die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins sofort. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen, großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Ein persönliches Erscheinen bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind. Das Beantragen durch einen Vertreter ist nicht möglich. Besitzen Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, ist die Ausstellung eines solchen vorher zu beantragen, wenn Sie Ihren Wohnort auf dem Gebiet der Europäischen Union haben. Erst danach kann Ihnen ein Internationaler Führerschein ausgefertigt werden.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein international beantragen_LK LuP
Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen wird der Antrag zur Bearbeitung nach Parchim übersandt. Die Bearbeitung, Ausstellung und Zusendung des Dokuments dauert ca. 3 Wochen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein international beantragen_LK LuP
In den kreiseigenen sowie in den kooperativen Bürgerbüros erfolgt lediglich die Antragsannahme für einen internationalen Führerschein.
Die Bearbeitung erfolgt in der Führerscheinstelle in Parchim. Bezüglich der Dauer informieren Sie sich direkt über die Behördenrufnummer 115.
Bearbeitungsdauer
Infolge des Beantragens eines EU-Kartenführerscheins (Herstellen durch die Bundesdruckerei) kann sich die Bearbeitung verzögern. Muss vorher noch ein EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei ausgestellt werden, kann dieser nach ca. 2 Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden oder im Direktversand von der Bundesdruckerei zugesandt werden. In Eilfällen kann das Verfahren zum Erhalt des EU-Kartenführerscheins gegen Zusatzgebühren bis auf wenige Arbeitstage beschleunigt werden.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Führerschein international beantragen_LK LuP
Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen wird der Antrag zur Bearbeitung nach Parchim übersandt. Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der Behördenrufnummer 115.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
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Internationaler Führerschein (Nicht-EU)
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Erteilung und Ausfertigung eines Internationalen Führerscheins (207): 15,30 EUR
Gesamt: 16,30 EUR
Weitere Kosten:
- Porto für Expressbestellung: 10,50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Im Ausland kann es notwendig sein, den Internationalen Führerschein oder den nationalen Führerschein und eine mit diesem verbundene Übersetzung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Insbesondere bei Reisen ins außereuropäische Ausland muss man seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen Führerschein im "Scheckkartenformat" umtauschen. Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, können durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein von vornherein ausgeschlossen werden. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchzuführen. Der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein empfiehlt sich auch bei Reisen in die übrigen EU- bzw. EWR-Staaten. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem verwaltungsmäßigen Umtausch - wie bisher - nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a. für Berufskraftfahrer, Busfahrer oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist drei Jahre, jeweils vom Zeitpunkt seiner Ausstellung gültig. Die Gültigkeitsdauer Internationaler Führerscheine nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 beträgt ein Jahr. Die Gültigkeitsdauer beider Führerscheine kann kürzer sein, wenn die nationale Führerscheinklasse für LKW oder Busse (Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) entsprechend verkürzt ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 30.12.2022
Stichwörter
Übersetzung, Pariser Abkommen, Fahrerlaubnis, Wiener Abkommen, International, Ausland, international, internationaler Führerschein, Führerschein, Internationaler Führerschein