Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Abt. Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillstraße 5 - 7

    18439 Stralsund

    Olof-Palme-Platz

    Bus: Linie 4

    Bus: Linie 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2145

    18408 Stralsund

    Öffnungszeiten

    Montag 8 – 12 Uhr Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Mittwoch Termine nur nach vorheriger Vereinbarung Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Freitag 8 – 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 253722

    Fax: 03831 25253722

    E-Mail: ordnungsamt@stralsund.de

    Stichwörter

    Führerschein, Halterwechsel, KFZ-Kennzeichen, KFZ-Zulassung, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2014 (von: Dalm, Harry)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Dalm, Harry)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Ersatz, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Ersatzführerschein, Führerschein, Verloren, Unleserlichkeit, Diebstahl, Führerschein gestohlen, Diebstahl Führerschein, Führerschein verloren, Führerschein Tausch, Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle, verloren, Führerschein unleserlich, Fahrerlaubnis, Verlust, Führerschein Unbrauchbarkeit, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)