Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust - LK MSE

    Ob Sie Ihren Führerschein jetzt abholen können, ist unter diesem Link ersichtlich: https://ikol.ikt-ost.de/fsb/?LICENSEIDENTIFIER=mecklenburgische_seenplatte_lk

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin, Hansestadt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Adolf-Pompe-Straße 12-15

    17109 Demmin

    Regionalstandort Demmin Haus D Zi.-Nr.: 050

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlzugang über Rückseite des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Montag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:  08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:  08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)

    Fax: +49 395 57087-64700(Regionalstandort Demmin)

    E-Mail: buergerbuero-dm@lk-seenplatte.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2021

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Woldegker Chaussee 35

    17235 Neustrelitz

    Ist rollstuhlgerecht

    Ebenerdig

    Öffnungszeiten

    Montag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:  08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:  08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)

    Fax: +49 395 57087-63700(Regionalstandort Neustrelitz)

    E-Mail: buergerbuero-ntz@lk-seenplatte.de

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2021

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice am Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 53

    17033 Neubrandenburg

    Haus A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch  08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag  08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)

    Fax: +49 395 57087-65700(Regionalstandort Neubrandenburg)

    E-Mail: buergerbuero-nb@lk-seenplatte.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2021

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:  08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:  08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-3700(Zentraler Terminservice)

    Fax: +49 395 57087-62700(Regionalstandort Waren)

    E-Mail: buergerbuero-wrn@lk-seenplatte.de

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2021

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Bei Namensänderung:

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
    • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
    • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
    • ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

    Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
    • ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

    Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.

    Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

    Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

    Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern 21.07.2023 am 26.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2013

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein Tausch, Diebstahl, Führerschein verloren, Führerschein unleserlich, neuer Führerschein, Verlust, Diebstahl Führerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Ersatzführerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein gestohlen, Führerscheinstelle, verloren, Ersatz, Unleserlichkeit, Verloren, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021