Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

    Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Reuter-Straße 3

    19258 Boizenburg/Elbe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038847 385-0

    Fax: 038847 385-40

    E-Mail: info@amtboizenburgland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE97 1203 0000 1020 3743 67

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank AG

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE97 2001 0020 0004 8732 07

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hamburg

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE79 2306 3129 0000 6480 00

    BIC: GENODEF1RLB

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Lauenburg

    Amt Boizenburg-Land

    Empfänger: Amt Boizenburg-Land

    IBAN: DE28 1405 2000 1650 0001 18

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • der Personenstand
      • der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • die Staatsangehörigkeit sowie
      • gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

    Voraussetzungen

    Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:

    • staatenlos
    • asylberechtigt
    • anerkannter Flüchtling
    • oder Personen, dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
    • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.

    Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Ehevoraussetzungen, Ehe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English