Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Beschreibung
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.
Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Kontaktperson
Frau Beate Ott (Standesbeamtin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A-K
Hausanschrift
Fax: 03874 526-109
Telefon Festnetz: 03874 526-188
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Frau Dorena Beyer (Standesbeamtin)
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: L-Z
Hausanschrift
Fax: 03874 526-109
Telefon Festnetz: 03874 526-187
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Frau Svenja Unger (Standesbeamtin)
Postanschrift
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Telefon Festnetz: 03874 526-198
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stichwörter
Bürgerbüro, Heirat, Eheschließung, Eheschließungen, Geburt, Geburten, Geburtsurkunde, Hochzeit, öffentlich rechtliche Namensänderung, Personenstandswesen, Standesamt
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- der Personenstand
- der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- die Staatsangehörigkeit sowie
- gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.
Hinweise für Ludwigslust: Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (zur Heirat im Ausland)
Es sind die gleichen Unterlagen vorzulegen, die für eine inländische Eheschließung erforderlich sind. Reichen diese für die Prüfung der Ehefähigkeit nicht aus, kann der Standesbeamte weitere Unterlagen anfordern. Zum Nachweis des Personenstandes und der Identität reichen in der Regel:
- eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Nachweis der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft und deren Auflösung (ggf. Anerkennung)
- Reisepass oder Personalausweis
Voraussetzungen
Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:
- staatenlos
- asylberechtigt
- anerkannter Flüchtling
- oder Personen, dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
- sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
einzelfallabhängig
Kosten
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2022
Stichwörter
Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Ehe