Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Beschreibung
Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.
Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3153
17461 Greifswald
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
- Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Ansprechpartner*in untere Bauaufsichtsbehörde
Formulare
Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Baugenehmigungsakten
Hiermit wird die Einsichtnahme in archivierte Baugenehmigungsakten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) für das nachstehende Objekt beantragt.
Bauliche Anlage/Gebäude
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Art des Objekts
Grund der Akteneinsicht:
Folgende Anlagen sind beigefügt (nicht älter als drei Monate)
Vollmacht des Eigentümers (Anlage 1 - Vollmacht) Eigentümernachweis:
erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 59, 68, 72, 73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen Mecklenburg-Vorpommern (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen Mecklenburg-Vorpommern (VV TB M-V)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Hinweise für Greifswald: UHGW Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Aus technischen und aus organisatorischen Gründen kann ein digitales Verfahren nicht durchgeführt werden. Die Einreichung von Anträgen, Anzeigen und Unterlagen kann nur in Papierform erfolgen.
Fristen
- Keine Antragsfrist
- Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren
Kosten
- mindestens EUR 60,00
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022
Stichwörter
Bauberatung, Carport errichten, Außen, Garage bauen, Geltungsdauer der Baugenehmigung, Landesbauverordnung, Gartenlaube errichten, bauen, Baugenehmigung, Genehmigung für Windenergieanlagen, Gartenlaube bauen, Patrone, Errichtung, Nutzungsänderung bauliche Anlage, Baubeginn, Kampfmittel, LBO, Garage errichten, Angrenzerbeteiligung, Munition, Bauverordnung, Gebäuden und Gebäudeteilen, Garage abreißen, Gartenlaube, Bauleitererklärung, Bauverfahren, Bauantragsformular, Anlagen der Außenwerbung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Wohnungsbau, Garage, Abbruch, Nutzungsänderung, Bauantrag, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Nutzungsänderung von Anlagen, Hausbau, verfahrensfreies Bauvorhaben, Carport, Gartenlauben, Carport bauen