Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

    Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

    Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

    Zuständigkeit

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung beantragen LK MSE

    Nachfolgend aufgeführt finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten.

    Heike Rohde 
    Hansestadt Demmin
    Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

    Bärbel Gaida
    Stadt Neustrelitz
    Amt Penzliner Land

    Ines Redner und Ina Schenk
    Amt Friedland
    Amt Woldegk
    Amt Neverin
    Amt Stargarder Land
    Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
    Amt Seenlandschaft Waren

    Dorit Stier
    Amt Röbel-Müritz 

    Katrin Splieth
    Amt Stavenhagen
    Amt Malchin am Kummerower See

    Dagmar Neusesser
    Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
    Amt Neustrelitz-Land
    Amt Demmin-Land

    Anne Asmus
    Amt Malchow
    Stadt Dargun

    Dr. Dirk Podeyn
    Amt Treptower Tollensewinkel
    Ortsteile von Waren (Müritz): Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

    Nachfolgend aufgeführt finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten.

    Heike Rohde 
    Hansestadt Demmin
    Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

    Bärbel Gaida
    Stadt Neustrelitz
    Amt Penzliner Land

    Ines Redner und Ina Schenk
    Amt Friedland
    Amt Woldegk
    Amt Neverin
    Amt Stargarder Land
    Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
    Amt Seenlandschaft Waren

    Dorit Stier
    Amt Röbel-Müritz 

    Katrin Splieth
    Amt Stavenhagen
    Amt Malchin am Kummerower See

    Dagmar Neusesser
    Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
    Amt Neustrelitz-Land
    Amt Demmin-Land

    Anne Asmus
    Amt Malchow
    Stadt Dargun

    Dr. Dirk Podeyn
    Amt Treptower Tollensewinkel
    Ortsteile von Waren (Müritz): Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Am Bürgerhaus

    Bus: 3

    Bus: 2

    Bus: 11/12 (dat Bus)

    Bus: Citylinie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-2425

    Fax: +49 395 57087-65965

    Kontaktperson

    • Ines Redner
      Zuständig für
      • Sonstiges: Das Bauamt steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern für Beratung im Zusammenhang mit Bauanträgen und für Fragen zum Baurecht zur Verfügung. Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Regionalstandort Neubrandenburg Gartenstraße 17 Raum 101
      Hausanschrift

      Zum Amtsbrink 2

      17192 Waren (Müritz)

      Fax: 0395 5708765965

      Telefon Festnetz: +49 39557087241 8

      E-Mail: Ines.Redner@lk-seenplatte.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Barrierefreies Bauen - Checkliste für die Planung von barrierefreien Wohnungen - LK MSE
    Antrag auf Abweichung / Befreiung von baurechtlichen Vorschriften
    Antrag auf Ausstellung einer Erschließungskostenbescheinigung
    Baubeschreibung - Ergänzung gewerbliche Bauvorhaben
    Baubeschreibung - Ergänzung land-/forstwirtschaftliche Bauvorhaben

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

     Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung beantragen LK MSE

    Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen in der Checkliste. Die PDF ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

    Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen in der Checkliste. Die PDF ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

    Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung beantragen LK MSE

    BauOnline-Auskunft:

    Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten.

    Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können. 

    Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438

    https://web.lk-seenplatte.de/msbau_online/

    BauOnline-Auskunft:

    Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten.

    Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können. 

    Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438

    https://web.lk-seenplatte.de/msbau_online/

    Fristen

    • Keine Antragsfrist
    • Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren

    Kosten

    • mindestens EUR 60,00
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Munition, LBO, bauen, Kampfmittel, Abbruch, Wohnungsbau, Bauleitererklärung, Nutzungsänderung bauliche Anlage, Patrone, Nutzungsänderung von Anlagen, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Geltungsdauer der Baugenehmigung, Baubeginn, Carport bauen, Genehmigung für Windenergieanlagen, Garage errichten, Garage abreißen, Gebäuden und Gebäudeteilen, Errichtung, Carport, Bauantrag, Carport errichten, Bauverordnung, Garage bauen, Landesbauverordnung, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bauantragsformular, Außen, Garage, Gartenlaube, Gartenlaube bauen, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauberatung, Hausbau, Gartenlauben, verfahrensfreies Bauvorhaben, Gartenlaube errichten, Angrenzerbeteiligung, Anlagen der Außenwerbung, Bauverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)