Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Beschreibung
Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.
Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständigkeit
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung beantragen LK MSE
Nachfolgend aufgeführt finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten.
Heike Rohde
Hansestadt Demmin
Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
Bärbel Gaida
Stadt Neustrelitz
Amt Penzliner Land
Ines Redner und Ina Schenk
Amt Friedland
Amt Woldegk
Amt Neverin
Amt Stargarder Land
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Amt Seenlandschaft Waren
Dorit Stier
Amt Röbel-Müritz
Katrin Splieth
Amt Stavenhagen
Amt Malchin am Kummerower See
Dagmar Neusesser
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Amt Neustrelitz-Land
Amt Demmin-Land
Anne Asmus
Amt Malchow
Stadt Dargun
Dr. Dirk Podeyn
Amt Treptower Tollensewinkel
Ortsteile von Waren (Müritz): Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: 3
- Bus: 2
- Bus: 11/12 (dat Bus)
- Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2425
Fax: +49 395 57087-65965
Kontaktperson
Heike Rohde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087244 6
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Heike.Rohde@lk-seenplatte.de
Anne Asmus
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087245 7
E-Mail: Anne.Asmus@lk-seenplatte.de
Dirk Podeyn
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087241 6
E-Mail: Dirk.Podeyn@lk-seenplatte.de
Gerd Rehm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087242 5
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Gerd.Rehm@lk-seenplatte.de
Dirk Suhr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087242 7
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Dirk.Suhr@lk-seenplatte.de
Burkhard Boden
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon mobil: 0151 68833954
Telefon Festnetz: +49 39557087242 1
E-Mail: Burkhard.Boden@lk-seenplatte.de
Nancy Kleemann
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087244 2
E-Mail: Nancy.Kleemann@lk-seenplatte.de
Peter Schiwek
Yvonne Brümmer
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Barrierefreies Bauen - Checkliste für die Planung von barrierefreien Wohnungen - LK MSE
Bauantrag
Baubeginnsanzeige
Antrag auf Abweichung / Befreiung von baurechtlichen Vorschriften
Baubeschreibung
Antrag auf Ausstellung einer Erschließungskostenbescheinigung
Baubeschreibung - Ergänzung gewerbliche Bauvorhaben
Baubeschreibung - Ergänzung land-/forstwirtschaftliche Bauvorhaben
erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung beantragen LK MSE
Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen in der Checkliste. Die PDF ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 59, 68, 72, 73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen Mecklenburg-Vorpommern (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen Mecklenburg-Vorpommern (VV TB M-V)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Baugenehmigung beantragen LK MSE
BauOnline-Auskunft:
Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten.
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können.
Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438
Fristen
- Keine Antragsfrist
- Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren
Kosten
- mindestens EUR 60,00
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022
Stichwörter
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