Vermittlerregister Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater

    Vermittlerregister: Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen

    Beschreibung

    Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) müssen sich Finanzanlagenvermittler bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit unter Bußgeldbewehrung in dem Vermittlerregister nach § 11a GewO registrieren lassen.

    Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet wird.

    Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Finanzanlagenvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. 
    Neben dem Gewerbetreibenden selbst sind auch dessen Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, nach § 34f Absatz 6 GewO zu registrieren.

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammer (IHK)  in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg

    Ansprechpartner

    Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    - Antragsformular

    - Finanzanlagenvermittler -Erlaubnis

    Formulare

    Antragsformulare sind bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg erhältlich.

    Voraussetzungen

    Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Finanzanlagenvermittler und dessen Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Register eintragen zu lassen.

    Kosten

    • Registrierung im Register - Gebühr für den Gewerbetreibenden: 30,00 Euro
    • bei gleichzeitiger Registrierung für Mitarbeiter: 15,00 Euro
    • bei späterer Registrierung für Mitarbeiter: 25,00 Euro

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 21.08.2015

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de