Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe - Eintragung veranlassen
Beschreibung
Sie möchten ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden? Dann trägt die zuständige Handwerkskammer Sie in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Region Stuttgart (Handwerkskammer Region Stuttgart)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 102155
70017 Stuttgart
Öffnungszeiten
Servicezeit (Verwaltung) Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 16:00 Uhr Servicezeit (Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart) Mo 06:45 - 18:30 Uhr Di 06:45 - 18:30 Uhr Mi 06:45 - 18:30 Uhr Do 06:45 - 18:30 Uhr Fr 06:45 - 18:30 Uhr Sa 07:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere).
Voraussetzungen
Sie benötigen keinen Qualifikationsnachweis.
Das ist anders, als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung können Sie einen Rechtsbehelf einlegen.
Verfahrensablauf
Ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Je nach Angebot der Handwerkskammern steht das Antragsformular zum Download bereit oder kann über ein Formularcenter direkt ausgefüllt werden. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.
Fristen
Anzeige der Gewerbetätigkeit: sofort nach Beginn
Kosten
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg