Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Abnahme

    Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden

    Hinweise für Achstetten

    Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

    Beschreibung

    Hinweise für Achstetten

    Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

    Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

    Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

    In Handwerksberufen müssen die  Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.

    Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Ulm (Handwerkskammer Ulm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 72

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 17:30 Uhr Di 07:30 - 17:30 Uhr Mi 07:30 - 17:30 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 17:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: 0731/1425-0

    Fax: 0731/1425-9000

    E-Mail: info@hwk-ulm.de

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    Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)

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    Albstadtweg 9

    70567 Stuttgart

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    Telefon Festnetz: (0711) 2 28 45-0

    Fax: (07 11) 2 28 45-44

    E-Mail: info@lzk-bw.de

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    Industrie- und Handelskammer Ulm (Industrie- und Handelskammer Ulm)

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    89073 Ulm

    Postfachadresse

    Postfach 24 60

    89014 Ulm

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo 08:00 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 16:30 Uhr Do 08:00 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 15:00 Uhr Servicezeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 173 0

    Fax: +49 731 173 173

    E-Mail: info@ulm.ihk.de

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    Steuerberaterkammer Stuttgart (Steuerberaterkammer Stuttgart)

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    Hegelstrasse 33

    70174 Stuttgart

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    E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de

    Fax: 0711/61948-703

    Telefon Festnetz: 0711/61948-0

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    Rechtsanwaltskammer Tübingen (Rechtsanwaltskammer Tübingen)

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    Christophstraße 30

    72072 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 / 99010 - 30

    Fax: 07071 / 99010 - 510

    E-Mail: info@rak-tuebingen.de

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    Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)

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    Villastraße 1

    70190 Stuttgart

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    E-Mail: info@lak-bw.de

    Fax: 0711 / 99347-45

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    Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

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    Jahnstr. 40

    70597 Stuttgart

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    E-Mail: info@laek-bw.de

    Fax: 0711 - 769 89 50

    Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

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    Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

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    Konrad-Adenauer-Straße 20

    72072 Tübingen

    Postfachadresse

    Postfach 26 66

    72016 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 757-0

    Fax: 07071 757-3190

    E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

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    Architektenkammer Baden-Württemberg (Architektenkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Danneckerstraße 54

    70182 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@akbw.de

    Fax: 0711 / 2196-121

    Telefon Festnetz: 0711 / 2 196-135

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Notarkammer Baden-Württemberg (Notarkammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 9a

    70174 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 30 58 77 0

    Fax: 0711 30 58 77 69

    E-Mail: info@notarkammer-bw.de

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landestierärztekammer Baden-Württemberg (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kräherwald 219

    70193 Stuttgart

    Kontakt

    E-Mail: info@ltk-bw.de

    Fax: 0711 - 7 228 632 - 20

    Telefon Festnetz: 0711 - 7 228 632 - 0

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Achstetten

    • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
    • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Achstetten

    Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

    • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
    • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

    Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

    • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
    • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

    Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Achstetten

    Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

    Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

    Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

    Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.

    Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

    Kosten

    Hinweise für Achstetten

    Die Kosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührenverzeichnis auf unserer Homepage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Achstetten

    Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de